Was kann ich für Sie tun?
In den vergangenen fünfzehn Jahren habe ich mich auf verschiedene Themengebiete spezialisiert:
Weitere Fachgebiete auf Anfrage.
Mit „Urkundenübersetzungen“ sind beglaubigte Übersetzungen gemeint. Dabei bestätigt der bzw. die Übersetzer/in mit Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. In der Regel müssen Urkunden aller Art in beglaubigter Form übersetzt werden, zum Beispiel, wenn sie bei Behörden oder Hochschulen vorgelegt werden sollen.
Ich bin beim Landgericht Freiburg als Urkundenübersetzerin für die spanische Sprache beeidigt. Das heißt, dass ich solche offiziellen Übersetzungen für die Sprachrichtungen Spanisch > Deutsch anbieten kann.
Folgende Dokumente müssen in der Regel in beglaubigter Form übersetzt werden:
Für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische empfehle ich Ihnen gerne einen muttersprachlichen Kollegen. Weitere Kolleginnen und Kollegen für Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen in anderen Sprachkombinationen finden Sie auch beim Freiburger Netzwerk Übersetzen & Dolmetschen.
Wer regelmäßig schreibt, weiß, wie schnell sich beim Verfassen von Texten Fehler einschleichen – und wie schwierig es ist, diese selbst zu entdecken. Als außenstehende Person blicke ich unvoreingenommen auf Ihre deutschen Texte und kann so die typischen Fehler beheben, die ansonsten der sprichwörtlichen „Betriebsblindheit“ zum Opfer fallen würden. Diese Überprüfung biete ich in zwei Varianten an: