Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Johanna Bettinger (im Folgenden als „die Übersetzerin“ bezeichnet) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

(3) Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung aus Punkt 9 der vorliegenden AGB pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Die Übersetzerin behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

(2) Sollte der Auftraggeber der Übersetzerin vor Auftragserteilung den Ausgangstext nicht vollständig, sondern nur teilweise zur Verfügung stellen, behält die Übersetzerin sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, sobald ihr der vollständige Text vorliegt und sich herausstellt, dass er nicht mit den vom Auftraggeber vorab gegebenen Informationen (insbesondere über Art und Umfang des Textes, Schwierigkeitsgrad usw.) übereinstimmt oder dass unter Punkt 7 (3) genannte Gründe vorliegen. Ein wie auch immer gearteter Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

(3) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung usw.).

(4) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Unterlässt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(5) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe usw.).

(6) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

(7) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung unverzüglich schriftlich zu bestätigen (E-Mail, Post, Telefon; vorzugsweise per E-Mail).

4. Liefertermin, Höhere Gewalt

(1) Die Übersetzerin kommt nur in Verzug, wenn schriftlich ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Lieferzeitpunkt für die Übersetzung vereinbart wurde und sie den Verzug zu vertreten hat.

(2) Die Übersetzerin hat den Verzug nicht zu vertreten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre der Übersetzerin stammen (z. B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren usw.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Die Übersetzerin wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.

(3) Beide Parteien werden sich sodann bemühen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, damit die vertragliche Verpflichtung doch noch erfüllt werden kann. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis festgesetzt werden.

(4) Sowohl die Übersetzerin als auch der Auftraggeber sind jedoch in solchen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Von der Übersetzerin bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als angenommen.

(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

6. Haftung

(1) Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Punkt 6 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Punkt 6 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

(6) Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere medizinischer oder juristischer Art, übernimmt die Übersetzerin keine Verantwortung.

(7) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

(8) Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Auch haftet sie nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus den in Punkt 6 (1) genannten Gründen.

(9) Die Übersetzerin haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle Tatsachen über den Auftraggeber und dessen Unternehmen, die ihr im Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Übersetzerin behält sich jedoch vor, Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden. Sie wird diese Texte in keinem Fall Dritten zugänglich machen.

(3) Texte, deren Inhalte strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter diese Regelung und können von der Übersetzerin, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.

8. Mitwirkung Dritter

(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 7 verpflichten.

9. Vergütung

(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum. In besonderen Fällen, z. B. bei Erstbestellungen, kann Vorauskasse verlangt werden.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

11. Rücktrittsrecht, Kündigung

(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

(2) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

12. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.